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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 2 B 10606/12   

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OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 2 B 10606/12 (https://dejure.org/2012,59936)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.07.2012 - 2 B 10606/12 (https://dejure.org/2012,59936)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12 (https://dejure.org/2012,59936)
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Wird zitiert von ... (27)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10761/18

    Wirksamkeit der Beurteilung eines Beamten mit Bekanntgabe

    Dazu gehört, dass ein Eilantrag, gerichtet auf die Freihaltung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle bis zum Abschluss des sich anschließenden Hauptsacheverfahrens, nur dann Erfolg haben kann, wenn der Antragsteller, der sich zur Begründung seines Eilantrages auf die Fehlerhaftigkeit der eigenen dienstlichen Beurteilung - oder derjenigen des Konkurrenten - beruft, dies in einer Weise glaubhaft gemacht hat, dass der geltend gemachte Beurteilungsfehler für das Gericht erkennbar wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris).

    Im Übrigen erfolgt die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle einer dienstlichen Beurteilung nur daraufhin, ob der Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt habt bzw. ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1980 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, IÖD 2015, 86; OVG RP, Urteil vom 28.November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, und Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

    (1) Dazu gehört, dass ein Eilantrag, gerichtet auf die Freihaltung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle bis zum Abschluss des sich anschließenden Hauptsacheverfahrens, nur dann Erfolg haben kann, wenn der Antragsteller, der sich zur Begründung seines Eilantrages auf die Fehlerhaftigkeit der eigenen dienstlichen Beurteilung - oder derjenigen des Konkurrenten - beruft, dies in einer Weise glaubhaft gemacht hat, dass der geltend gemachte Beurteilungsfehler für das Gericht offensichtlich wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris).

    Im Übrigen erfolgt die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle einer dienstlichen Beurteilung nur daraufhin, ob die Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen können, verkannt haben bzw. ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1980 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, IÖD 2015, 86; OVG RP, Urteil vom 28. November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, und Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2012 - 2 B 10673/12

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren, hier: vom Dienst freigestelltes

    Zwar bestehen nach der überkommenen Rechtsprechung des Senats keine rechtlichen Bedenken gegen das Auswahlverfahren als solches, in dem der Antragsgegner die Übertragung der dem Polizeipräsidium zugewiesenen Beförderungsstellen allein auf der Grundlage der - eigens für diesen Anlass erstellten - Beurteilungen der Bewerber trifft (vgl. zuletzt Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 A 10804/13

    Beförderung von Polizeivollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz; Topfwirtschaft;

    Hierzu wird auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 12. Juli 2012 (Az. 2 B 10606/12.OVG) verwiesen, an denen auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Klägers im Zulassungsverfahren festgehalten wird.

    Diese Praxis, die durch eine Gesamtbetrachtung von Leistungs- und Befähigungsnoten zu einer Beförderungsreihung gelangt, hat der Senat bereits mehrfach, unter anderem in der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 18. Juli 2012 (2 B 10606/12.OVG) als mit dem geltenden Recht vereinbar angesehen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Ein Beförderungssystem, das bei einem Beurteilungsgleichstand der Bewerber im Gesamtergebnis durch Auswertung einzelner Leistungs- und Befähigungsmerkmale eine vorschnelle Heranziehung leistungsferner Hilfskriterien vermeidet, steht nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, m.w.N.) mit dem beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatz in Einklang.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10611/14

    Beförderungen von Beamten im Rahmen der Topfwirtschaft; Massenbeförderung;

    a) Die Zuordnung der von den Bewerbern wahrgenommenen Dienstposten zu mehreren Besoldungsgruppen (sog. gebündelte Dienstposten; zu dieser Problematik ausführlich: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83) hält der Senat nach wie vor für unbedenklich (vgl. bereits Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris).

    Eine Ausnahme stellt lediglich der Bereich der Vorgesetztenbewertungen dar (vgl. dazu OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der

    Dazu gehört, dass ein Eilantrag, gerichtet auf die Freihaltung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle bis zum Abschluss des sich anschließenden Hauptsacheverfahrens, nur dann Erfolg haben kann, wenn der Antragsteller, der sich zur Begründung seines Eilantrages auf die Fehlerhaftigkeit der eigenen dienstlichen Beurteilung - oder derjenigen des Konkurrenten - beruft, dies in einer Weise glaubhaft zu machen hat, dass der geltend gemachte Beurteilungsfehler für das Gericht offensichtlich wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris).

    Im Übrigen erfolgt die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle nur daraufhin, ob die Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen können, verkannt haben bzw. ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 27. April 1980 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; OVG RP, Urteil vom 28. November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, und Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, juris).

  • VG Neustadt, 28.06.2016 - 1 L 379/16

    Beförderung von Aufstiegsbeamten und Polizeibeamten mit FH-Abschluss

    Denn anders als in der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 15.10.2013 (Az.: 2 B 10707/13), wo in einem Auswahlverfahren, in nichtrechtskonformer Weise, zwischen den Bereichen "Justizverwaltung" und "klassische Rechtspflege" unterschieden wurde, ist im Bereich des Polizeidienstes die Aufteilung der Beförderungsstellen und die Durchführung separater Beförderungsgeschehen, getrennt nach der Gruppe der Aufstiegsbeamten und der Polizeibeamten mit FH-Abschluss, in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. OVG RP, Beschluss vom 18.7.2012 - 2 B 10606/12).

    Die Bildung von Bewerberkolonnen durch den Antragsgegner (Bewährungsaufsteiger zum einen, Polizeibeamte mit FH-Abschluss zum anderen) hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 18.7.2012, a.a.O.) nicht beanstandet.

    Es entspricht insofern der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 24.8.2015 - 2 B 10279/15), in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren nur solche Beurteilungsfehler als durchgreifend anzusehen, die - erstens - offensichtlich sind und die - zweitens - erkennbar Auswirkungen auf die in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren zu überprüfende Bewerberauswahl haben (vgl. Beschluss vom 18.7.2012 - 2 B 10606/12).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2017 - 2 B 11290/17

    Maßgeblicher Zeitraum für eine dienstliche Beurteilung; Erfolg im vorläufigen

    Solche Beurteilungen werden in einem Verfahren zur Sicherung eines geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruches des in einer beamtenrechtlichen Konkurrenz unterlegenen Bewerbers gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO vielmehr stets nur inzident, das heißt im Zusammenhang mit der Auswahlentscheidung lediglich "nebenbei anfallend" überprüft (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris; Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15.OVG - , AS 44, 30 [34]).
  • VG Trier, 22.05.2014 - 1 L 886/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

    Vielmehr werden die einzelnen Aussagen der Beurteilungen (Leistungshaupt- und Submerkmale sowie Befähigungsmerkmale) wertend miteinander verglichen und ihnen eine Gesamtpunktzahl zugeordnet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012- 2 B 10606/12-).

    Diesen Anforderungen genügt das beim Polizeipräsidium Trier angewandte Auswahlsystem, bei dem in insgesamt sieben Verfahrensschritten arithmetisch eine Gesamtpunktzahl aus den genannten Merkmalen ermittelt wird, aus der sich dann die Ranglistenplätze der Bewerber ergeben (OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 18. Juli 2012 a.a.O. und vom 26. August 2011 - 2 B 10798/11.OVG -).

    Eine solche Verzögerung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Fehlerhaftigkeit der dienstlichen Beurteilung offensichtlich ist und die in diesem Fall zu beanspruchende Abänderung Einfluss auf die Bewerberauswahl haben kann (vgl. Beschlüsse des OVG Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2012 -2 B 10606/12.OVG- und vom 13. Oktober 2011 -2 B 10936/11.OVG-).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11352/17

    Beurteilungs- und Beförderungssystem für die in der rheinland-pfälzischen Justiz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2013 - 2 B 10707/13

    Zum Erfordernis einer Stellenausschreibung für Beförderungsstellen im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11207/17

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren in der rheinland-pfälzischen Justiz; Rügen

  • OVG Bremen, 20.11.2019 - 2 LC 63/18

    Verwendungszulage - Beförderungsreife; Dienstpostenbewertung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 4 B 1.21

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes bei einer zulässigen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10648/14

    Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen im Bereich der Justizverwaltung;

  • VG Neustadt, 30.04.2020 - 1 L 206/20

    Notwendigkeit der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13

    Konkurrentenstreitverfahren - zum Vergleich der dienstlichen Beurteilungen der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2014 - 2 B 10647/14

    Begründungserfordernisse bei der Absenkung einer dienstlichen Beurteilung durch

  • OVG Thüringen, 23.10.2012 - 2 EO 132/12

    Fehlerhafte Auswahlentscheidung bei sog. gebündelten Dienstposten ohne vorherige

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 2 B 10497/15

    Beamtenrecht; Abbruch des Auswahlverfahrens; Konkurrentenstreitverfahren; neue

  • VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Systemwechsel bei dienstlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10624/14

    Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen; Ausschärfung bei

  • VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; Anforderungen an einen erfolgreichen

  • VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; hier: Antrag nach VwGO § 123

  • VG Neustadt, 19.07.2013 - 1 L 448/13

    Auswahlentscheidung um Beförderungsamt bei Topfwirtschaft; Berücksichtigung und

  • VG Potsdam, 12.04.2013 - 2 L 897/12

    Beförderungen

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